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   LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17   

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LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17 (https://dejure.org/2018,6195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2018 - 14 Ta 668/17 (https://dejure.org/2018,6195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2018 - 14 Ta 668/17 (https://dejure.org/2018,6195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei Vergleichsabschluss und Antragstellung vor der Bewilligung von "Prozesskostenhilfe in vollem Umfang"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei Vergleichsabschluss und Antragstellung vor der Bewilligung von "Prozesskostenhilfe in vollem Umfang"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    Der Kläger hielt unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rdnr. 21) an seinem Rechtsmittel fest, denn die Tatsache, dass das Gericht dem Kläger auch Prozesskostenhilfe für den Abschluss des Mehrvergleichs bewilligt habe, sei aus dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss nicht klar erkennbar.

    Dies schließt aber weder eine konkludente Antragstellung noch - wie bei jeder Prozesshandlung - eine Auslegung des Antrags aus (vgl. BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 13; LAG Hamm 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - Rn. 7; 10. Februar 2014 - 14 Ta 529/13 - Rn. 7).

    bb) Sie folgt nicht aus der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass zur Vermeidung von Unklarheiten im Vergütungsfestsetzungsverfahren der Umfang der Beiordnung aus dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss erkennbar sein muss und zwar entweder aus dem Tenor oder den Gründen des Bewilligungsentscheidung (vgl. BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 21).

  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    Dies schließt aber weder eine konkludente Antragstellung noch - wie bei jeder Prozesshandlung - eine Auslegung des Antrags aus (vgl. BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 13; LAG Hamm 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - Rn. 7; 10. Februar 2014 - 14 Ta 529/13 - Rn. 7).

    Der Wille der antragstellenden bedürftigen Partei wird in einem solchen Fall regelmäßig darauf gerichtet sein, auch für solche Klageerweiterungen oder den vereinbarten Mehrvergleich Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen, weil sich an ihrer Bedürftigkeit nichts verändert hat (vgl. BAG a. a. O. - Rn. 16 f.; LAG Hamm - 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - Rn. 12 ff.).

  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 529/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    Dies schließt aber weder eine konkludente Antragstellung noch - wie bei jeder Prozesshandlung - eine Auslegung des Antrags aus (vgl. BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 13; LAG Hamm 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - Rn. 7; 10. Februar 2014 - 14 Ta 529/13 - Rn. 7).

    Aufgrund der Bewilligung konnte die bedürftige Partei davon ausgehen, dass ihr für den von der Gegenseite bereits dem Gericht angezeigten abzuschließenden Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und es eines erneuten Antrags vor der Bestätigung des Vergleichsvorschlages nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht mehr bedarf (vgl. LAG Hamm 10. Februar 2014 - 14 Ta 529/13 - Rn. 16 f.).

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    Entsprechendes gilt für die dem beigeordneten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung (vgl. dazu zuletzt BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16), welche dem Vergütungsfestsetzungsverfahren vorbehalten bleibt, wenn wie vorliegend die Beiordnung im Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt.
  • LAG Hamm, 15.12.2014 - 14 Ta 510/14

    Antrag; Beiordnung; konkludenter Antrag; stillschweigender Antrag; Anzeige der

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    Kommt es nach der Bewilligung zu einer Klageerweiterung oder soll Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich bewilligt werden, soll es eines neuen Antrags bedürfen (so BAG a. a. O.; offen gelassen von LAG Hamm a. a. O. jeweils Rn. 14; für den konkludenten Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach bereits erfolgter Prozesskostenhilfebewilligung vgl. LAG Hamm 15. Dezember 2014 - 14 Ta 510/14 - Rn. 6 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2016 - 6 Ta 254/15

    Prozesskostenhilfe - Mehrvergleich - konkludente Antragsstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
    aa) Zwar vertritt das LAG Rheinland-Pfalz (21. Januar 2016 - 6 Ta 254/15) zu dem Fall eines "konkludenten", d. h. nicht ausdrücklich gestellten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich die Ansicht, dass die arbeitsgerichtlich "in vollem Umfang" erfolgte Bewilligung (a. a. O. - Rn. 3) diesen Antrag nicht beschieden haben (a. a. O. - Rn. 18) soll.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 Ta 41/22

    Rechtsanwaltsvergütung - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfebewilligung

    Der von dem Arbeitsgericht angezogene Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm (12.03.2018 - 14 Ta 668/17) weicht von dem vorliegenden Fall deutlich ab.
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 14 Ta 118/18

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei konkludentem Antrag durch Anzeige eines

    Das ändert aber nichts daran, dass dieser Mehrvergleich in der Formulierung "in vollem Umfang" ausdrücklich im Tenor enthalten ist (vgl. LAG Hamm 12. März 2018 - 14 Ta 668/17 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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